Nachlasspflegschaft │ Nachlass sichern │ Nachlass verwalten │ Erben ermitteln
Zum Nachlasspfleger werde ich seit dem Jahr 2001 von Nachlassgerichten bestellt.
In diesem Amt sichere und verwalte ich seither Nachlässe, bei denen die Erben unbekannt sind.
Die Ermittlung der gesetzlichen Erben liegt mir besonders am Herzen.
Weitverzweigte Familienverhältnisse zu erforschen, empfinde ich als besondere Herausforderung.
Das Erbrecht ist in Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz garantiert.
Ziel meiner Arbeit ist es, dass den Erben ihre Erbschaft auch tatsächlich zukommt; auch dann, wenn sie den Erblasser persönlich nicht gekannt haben oder ihnen ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser unbekannt war.
Ich verfüge über umfassende Berufserfahrung bei der Abwicklung sowohl vermögender Nachlässe einschließlich Erbenermittlung als auch bei der Abwicklung zahlungsunfähiger oder überschuldeter Nachlässe.
* Den "Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft" bei der Weinsberger Forum GmbH habe ich erfolgreich abgeschlossen und die Abschlussklausur mit der Bestnote "sehr gut" bestanden.