Nachlassverwaltung │ als Erbe die Haftung auf den Nachlass beschränken
Sie sind Erbe geworden, wissen aber nicht, was mit der Erbschaft auf Sie zukommt und wollen nicht mit Ihrem eigenen Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten haften?
Als Erbe haben Sie die Möglichkeit, eine Nachlassverwaltung beim zuständigen Nachlassgericht zu beantragen. Dadurch kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf das Nachlassvermögen beschränkt werden.
Als gerichtlich bestellter Nachlassverwalter sichere ich den Nachlass, führe das Aufgebotsverfahren zur Ermittlung der Nachlassgläubiger durch, korrespondiere mit den Nachlassgläubigern und trage dafür Sorge, dass die Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden.